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1 экстерриториальное действие
adjlaw. (закона) exterritoriale Geltung (eines Gesetzes), exterritoriale Geltung (закона), (закона) extraterritoriale Geltung (eines Gesetzes)Универсальный русско-немецкий словарь > экстерриториальное действие
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2 распространить действие закона
vlaw. den Geltungsbereich eines Gesetzes erweitern, die Geltung eines Gesetzes ausdehnenУниверсальный русско-немецкий словарь > распространить действие закона
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3 действие закона
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4 распространять действие закона
Универсальный русско-немецкий словарь > распространять действие закона
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5 территориальное действие
adjlaw. (закона) territoriale Geltung (eines Gesetzes), territoriale Wirkung (патента)Универсальный русско-немецкий словарь > территориальное действие
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6 действие закона
Geltung f eines GesetzesНемецко-русский и русско-немецкий словарь деловой и банковской лексики > действие закона
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7 действие во времени
nlaw. zeitliche Geltung (о законе), (закона) zeitlicher Geltungsbereich (eines Gesetzes) -
8 субсидиарность
nlaw. Subsidiarität, subsidiäre Geltung (íàïð. eines Gesetzes)
См. также в других словарях:
Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… … Pierer's Universal-Lexikon
Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… … Pierer's Universal-Lexikon
Patientenverfügung — Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im… … Deutsch Wikipedia
Auslegung (Recht) — Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 2.1 Aufklärung und… … Deutsch Wikipedia
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… … Deutsch Wikipedia
Juden — (ihre frühere Geschichte bis zur Zerstörung von Jerusalem s.u. Hebräer). I. Ihre äußeren Schicksale von der Zerstörung Jerusalems bis auf die neuere Zeit. Nach der Auflösung des Jüdischen Staates u. bes. zur Zeit des römischen Kaisers Hadrianus,… … Pierer's Universal-Lexikon
Gesetz [1] — Gesetz (lat. Lex, franz. Loi, engl. Law) ist der allgemeine Grund, aus dem etwas mit Notwendigkeit ist oder sein soll. Die Gesetze beziehen sich teils auf die Natur (Naturgesetze), teils auf die menschliche Vernunft, und die letztern wiederum… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Großbritannien [2] — Großbritannien (Gesch.). I. Von der Erhebung des Hauses Hannover auf den englischen Thron bis zu den Französischen Revolutionkriegen 1714–1793. Im Jahre 1707 waren die Reiche England u. Schottland durch einen Parlamentsbeschluß unter dem Namen G … Pierer's Universal-Lexikon
Menschenrechte — Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass… … Deutsch Wikipedia
Feldbereinigung — Feldbereinigung. Gemeinheitsteilung, Güterarrondierung, Güterverlegung, Güterzusammenlegung, Feldbereinigung, Flurbereinigung, Kommassation, Konsolidation, Segregation, Separation, Vereinödung, Verkuppelung sind die teils ähnlichen, teils mehr… … Lexikon der gesamten Technik
Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn — (concession; concession; concessione), die von der Staatsgewalt ausgehende Verleihung des Rechts zur Unternehmung einer Eisenbahn. Inhalt: I. Rechtlicher Charakter der K. II. Vorarbeiten. III. Konzessionsverfahren, Verleihung der K. IV. Rechte… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens